Vergütung

Im Z1 Zentrum für Qualitätszahnmedizin behandeln wir gesetzlich Versicherte, Privatpatienten und Selbstzahler. Die Abrechnung der Leistungen erfolgt in Abhängigkeit zum Versicherungsstatus.

Bei gesetzlich versicherten Patienten erfolgt die Abrechnung zahnärztlicher Leistungen direkt über die Krankenkasse. Wir bitten Sie, zu Ihrem Besuch in der Praxis Ihre Versichertenkarte mitzuführen. Möchten Sie Leistungen in Anspruch nehmen, die nicht von Ihrer Versicherung übernommen werden, erhalten Sie nach der ausführlichen Beratung einen schriftlichen Heil- und Kostenplan, der alle zu tragenden Kosten detailliert auflistet. Die Behandlung wird erst durchgeführt, wenn Sie dem Heil- und Kostenplan zustimmen. Nach der Behandlung erhalten Sie eine Rechnung, die Sie gegebenenfalls bei Ihrer Zahnzusatzversicherung einreichen können.

Privatpatienten werden nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) behandelt. Es wird zunächst ein Kostenvoranschlag für die geplante Behandlung erstellt, den sie einsehen können. Nach Ihrer Zustimmung erfolgt die Behandlung, nach der Sie eine Rechnung erhalten. Diese können Sie bei ihrer privaten Krankenversicherung einreichen. Die Höhe der Erstattung durch private Versicherungen kann nach individuellem Versicherungstarif variieren.

Für die Behandlung von Selbstzahlern gilt als Abrechnungsgrundlage die Gebührenordnung für Zahnärzte.

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