Ratenzahlung

Die Überzahl der zahnärztlichen Leistungen kann mit der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet werden. Es ist jedoch möglich, in unserer Praxis zahnärztliche Privatleistungen in Anspruch zu nehmen.

Für alle zahnärztlichen Privatleistungen, die von den Krankenkassen nicht übernommen werden, bieten wir zusammen mit dem DZR (Deutsches Zahnärztliches Rechenzentrum) unseren Patienten die Möglichkeit einer Ratenzahlung an. Sie können entweder in vier Monatsraten (gebührenfrei) oder in mehr als vier Monatsraten (mit Finanzierungsgebühr) bezahlen.

Gerne beraten wir Sie zum Thema Finanzierung.

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