5 Jahre Garantie

Grundsätzlich haben Sie auf Zahnersatz eine gesetzlich festgelegte 2-jährige Gewährleistung, die Sie im Falle eines mangelhaften Zahnersatzes schützen soll. Hier ist jedoch Vorsicht geboten, da Sie für die Inanspruchnahme dieser Gewähr Schäden am Zahnersatz (z. B. Materialfehler) nachweisen müssen und die Gewährleistung für Beschädigungen des Zahnersatzes im Rahmen eines alltäglichen Gebrauch nicht haftet.

Um unsere Patienten von der hohen Qualität unseres Zahnersatzes zu überzeugen, bieten wir freiwillig eine 5-jährige Garantie an, die alle Beschädigungen am Zahnersatz abdeckt und für deren Inanspruchnahme keine Begründung des Schadens erfolgen muss. Um diese fünfjährige Garantie beanspruchen zu können, müssen Sie lediglich zweimal im Jahr eine professionelle Zahnreinigung bei uns vornehmen lassen.

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